● Schnorcheltauchen - TSVÖ Stufe B - 6 Einheiten
Übungen im Umgang mit der Grundausrüstung
(ABC-Ausrüstung) eines Tauchers; Maske, Schnorchel u. Flossen (wenn noch nicht absolviert)
● Theorie - 6 Unterrichtseinheiten
Die Theorieausbildung umfasst die Gebiete: Tauchphysik, Tauchpraxis, Materialkunde, Tauchmedizin und Erste Hilfe
● Gerätetauchen im Freibad (Scuba Diver)
- 6 Übungseinheiten
Umsetzung der Theorie in die Praxis, Zusammen- und Auseinanderbauen des Tauchgeräts, Masken- und Regler-Übungen, Tariertraining, Partner- und Sicherheitsübungen
● Tauchgänge im Freiwasser
6 Tauchgänge im Lunzersee, Erlaufsee, Attersee
Wiederholung der Übungen vom Freibadtraining, Tauchgänge gemäß Prüfungsordnung TSVÖ/CMAS
Voraussetzungen:
• Mindestalter 15 Jahre
• Nachweis von mindestens TSVÖ-Schnorcheltauchen B
• Nachweis des TSVÖ-Brevet*
• Nachweis der TSVÖ-Spezialbrevets Unterwasser-navigation und Sauerstoff-Ersthilfe-Anwendung
• Nachweis von mindestens 25 Tauchgängen bestätigt im Logbuch, davon 10 Tauchgänge in mittlerer Tiefe (10-30 m). Die Tauchgänge sollten in verschiedenen Gewässern mit unterschiedlichsten
Bedingungen stattgefunden haben.
Prüfungsumfang:
• Theorieprüfung nach 6 Theorieeinheiten
• Knotentechnik – Palstek, Webeleinstek, doppelter Achterknoten
• Praxisprüfung mit kompletter ABC-Ausrüstung im Freiwasser
• 5 Tauchgänge mit kompletter Ausrüstung im Freiwasser gemäß Prüfungsordnung TSVÖ/CMAS
Voraussetzungen:
• Vollendetes 18. Lebensjahr
• Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (zumindest ein 6-Stunden-Kurs), der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
• Nachweis von TSVÖ-Schnorcheltauchen C
• Nachweis des TSVÖ-Brevet**
• Nachweis der TSVÖ-Spezialbrevets Nachttauchen und Rettungstechnik sowie mindestens zwei weitere der folgenden TSVÖ-Spezialbrevets: Eistauchen, Material-kunde, Nitrox-TaucherIn*,
Nitrox-TaucherIn**, Suchen und Bergen, oder Trockentauchen.
• Nachweis von 100 Tauchgängen seit Beginn der Tauchausbildung bestätigt im Logbuch. Von diesen 100 Tauchgängen müssen 20 Tauchgänge bis in große Tiefe geführt haben und 20 Tauchgänge müssen im
Süßwasser durchgeführt worden sein. Von diesen 20 Tauchgängen im Süßwasser müssen wiederum 10 Tauchgänge bis in große Tiefe geführt haben.